Kurzbeschrieb Rentensystem
Grundsätzlich ist das AHV System der Schweiz eine der grossen sozialen Errungenschaften. Da es eine Umverteilung von reich zu arm, von jung zu alt und eben auch von „männlich zu weiblich“ bedeutet, ermöglichte die AHV seit ihrer Einführung 1948 vielen Menschen ein würdigeres Leben im Alter. Gerade Frauen*, die während ihres Lebens zuerst durch das frauenfeindliche Ehegesetz und bis heute noch durch die ihnen von der Gesellschaft zugewiesene Rolle als Mütter und Hausfrauen lange Erwerbsausfälle haben, sind oft von Altersarmut betroffen. Die AHV wirkt dem zumindest teilweise entgegen. Sie wird durch die Mehrwertsteuer und durch das Alterssolidaritätsprinzip finanziert. Das heisst, dass die Personen, welche heute arbeiten und AHV Beiträge einzahlen (8.4% bei Angestellten) direkt die Bezüger*innen finanzieren.
Die AHV ist im Schweizer Rentensystem die sogenannte 1. Säule. Sie kommt allen zugute und die Höhe der Altersrente ist relativ unabhängig vom Einkommen während der erwerbstätigen Jahre. Anders verhält es sich mit der Rente aus der Pensionskasse, der 2. Säule. Heute muss der Lohn einer arbeitnehmenden Person 21’000 Franken im Jahr bei der*beim gleichen Arbeitgeber*in betragen, um überhaupt in der zweiten Säule versichert zu sein. Die mit dem Alter steigenden Altersgutschriftensätze bestimmen, wie viel vom Lohn in die 2. Säule fliesst. Das so angesammelte Alterskapital wird mit einem Satz von 1.25% (vor wenigen Jahren noch mit einem Satz von 4%) verzinst und bei Erreichen des Rentenalters wird jeden Monat ein Teil dieses Ersparten an die*den Versicherte*n ausbezahlt. Heute liegt dieser Umwandlungssatz bei 6.8% pro Jahr.
In der 3. Säule, die nicht obligatorisch ist, werden Vermögen gelagert, die bis auf wenige Ausnahmefälle bis zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht mehr bezogen werden können. Dieses Kapital ist steuerbefreit und wird zum Teil vorteilhafter verzinst.
Reform der Altersvorsorge 2020
Im Folgenden gehen wir auf jene Punkte der AHV-Reform ein, die uns speziell als Frauen* betreffen. Wir versuchen, die Überlegungen darzustellen, welche uns dazu bewogen haben, die geplante Reform abzulehnen.
Mit der vorgesehenen Reform des Rentensystems soll das Rentenalter für Frauen* von 64 auf 65 Jahre angeglichen werden. Damit wäre das Rentenalter für Frauen* und Männer* gleich. Dies wird damit begründet, dass das traditionelle Familienmodell, das „Ernährermodell“, überholt sei und Frauen* gleichberechtigt wie Männer* bis 65 Jahre erwerbstätig sein können. Wir sind gegen diese Erhöhung des Frauen*rentenalters. Die Anzahl Stunden geleisteter unbezahlter Arbeit überwiegen im Vergleich zu Stunden bezahlter Arbeit extrem. Zum grössten Teil wird diese Arbeit von Frauen* erledigt. Es ist aber klar, dass diese unbezahlten Care- und Reproduktionsarbeiten essentiell für unsere Gesundheit und Gesellschaft sind. Diese unbezahlt geleisteten Arbeitsstunden finden sich in keiner Lohnabrechnung wieder und tragen nichts dazu bei, das Alterskapital in die Höhe zu treiben. Dies bedeutet, dass jemand, die*der ein Leben lang gekocht, geputzt, gepflegt und Hausaufgabenhilfe geleistet hat, keine Garantie für ein würdiges Leben im Alter hat. Von diesen Arbeiten kann man sich zudem auch nicht einfach ab einem bestimmten Alter pensionieren lassen (Grosselterntätigkeiten, Pflege kranker Partner*innen/Nachkommen, usw.). Wer einmal unbezahlte Haus- und Caretätigkeiten über längere Zeit ausgeübt hat, der*dem fällt der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft sehr schwer.
Ein weitere Grund, weshalb wir die Erhöhung des Rentenalters für Frauen* ablehnen, ist der Fakt, dass die Lohnungleichheit trotz Gleichstellungsgesetz, welches die Lohndiskriminierung verbietet, weiterhin besteht. Frauen*löhne liegen im Schnitt 21% tiefer als diejenigen von Männern* im Schnitt unterscheidet ist fast 21%. 8.7% der Lohnunterschiede sind unbegründet und gelten somit als Lohndiskriminierung. Gerade bei diesem Punkt der Gleichstellungsthematik ist der grundsätzliche Tenor der Reform stossend. Die Frauen* sollen zu Zugeständnissen bereit sein und etwas entgegenkommen wenn sie „gleich“ und damit auch gleichbehandelt werden wollen. Auf dem Rücken der Frauen* vermeintliche Fortschrittsversuche in Sachen Gleichstellung zu machen, zeugt von einer tief sexistischen Logik. Ausserdem haben die letzten Rentenaltererhöhungen ja ganz offensichtlich diesbezüglich auch nichts gebracht.
Ein positiver Aspekt ist, dass mit der Rentenreform die AHV-Rente für Alleinstehende um 70 CHF (für Ehepaare maximal 226 CHF) monatlich erhöht wird. Dieser absolute Betrag kommt Menschen mit geringem Einkommen stärker zugute. Diese Regelung betrifft allerdings nur jene, welche ab Inkrafttreten der Reform in Rente gehen. Alle Menschen, die heute schon AHV beziehen, sind davon ausgeschlossen. Das teilt die Bezüger*innen in zwei Gruppen, was den Grundsätzen der AHV widerspricht. Diese Erhöhung der Rente zusammen mit der demographischen Entwicklung (der Überalterung der Gesellschaft) führt zu mehr Ausgaben der AHV. Dies soll – neben der Erhöhung des Rentenalters für Frauen* – einerseits mit der Erhöhung der Beiträge für Selbstständige und andererseits mit einer zweistufigen Mehrwertsteuererhöhung um insgesamt 0.6% kompensiert werden. Mehrwertsteuererhöhungen sind in unseren Augen asozial, denn diese führen dazu, dass Leute mit wenig Geld mehr Ausgaben für lebensnotwendige Produkte haben.
Der oben erwähnte Umwandlungssatz, mit welchem die jährliche Rente aus der zweiten Säule errechnet wird, soll mit der Reform von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden. Um die Rentenausfälle auszugleichen, werden die Altersgutschriftensätze, also jener Prozentteil des Lohns, der in die zweite Säule einbezahlt werden muss, erhöht. Somit haben die Menschen zwar mehr einzubezahlen, bekommen schlussendlich aber nicht mehr Rente im Alter. Dies bekommen erneut Menschen mit Teilzeitstellen, sprich insbesondere Frauen*, verstärkt zu spüren.
Die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse soll von 21‘000 CHF jährlich auf 14‘000 CHF pro Arbeitgeber*in gesenkt werden. Wir sehen das als einen positiven Aspekt der Reform, da es für Teilzeitarbeitende in Niedriglohnsektoren eine Verbesserung darstellt. So muss heute eine Verkäuferin fast 50% arbeiten, um überhaupt die Eintrittsschwelle der Pensionskasse zu übersteigen. Wie sich real diese Abzüge bei so tiefen Erwerbslöhnen aber konkret auf den Alltag der betroffenen Menschen auswirken, bleibt fraglich, vor allem, da den monatlichen Abzügen während der Erwerbstätigkeit nur sehr geringe monatliche Pensionskassenrenten im Alter entgegenstehen.
Nebst dem Fakt, dass die Reform klar sexistisch ist, bietet sie auch keine Lösung dafür, das Rentensystem weniger rassistisch zu gestalten als es schon heute ist. Wer heute in die Schweiz einwandert, hat oft nicht die vollen Jahre Erwerbstätigkeit vorzuweisen, die eine angemessene oder zumutbare Rente ermöglichen. Dies bedeutet ein höheres Risiko, im Alter in eine immer prekärere monetäre Situation zu geraten, bzw. von Altersarmut betroffen zu sein. Nur erwachsenen Migrant*innen mit dem Privileg, selbst etwas auf die Seite legen zu können (3. Säule), da sie aus wohlhabenden Verhältnissen oder über gut bezahlte Jobs in die Schweiz kommen, ist eine würdige Altersvorsorge garantiert. Mit der Reform wird überhaupt nicht auf diese Tatsache eingegangen.
Wie oben schon angemerkt, finden wir die Institution der AHV aufgrund ihres umverteilenden Charakters sehr positiv. Die Pensionskassen hingegen, die zwar obligatorisch sind, aber durchaus nichts Soziales an sich haben, finden wir so wie sie heute sind ablehnenswert. Pensionskassen spekulieren mit unseren langzeitangelegten Geldern und das auf höchst fragwürdige Weise. Wenn dies nicht erfolgreich ist, leiden unsere Renten oder die Öffentlichkeit zahlt direkt für die Rettung der BVG. Die Reform scheint vor allem den Pensionskassen zu helfen und nicht den individuellen Bezüger*innnen.
Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt und unser Wohlstand steigt tendenziell immer weiter an. Wir dürfen nicht vergessen, dass viel von dem, was wir als den „Europäischen Wohlstand“ wahrnehmen, nicht daher kommt, dass wir einfach fleissiger sind, oder „besser arbeiten“, wie man uns heute im neoliberalen Imperativ des „Es selber schaffen Müssens“ gerne mal weismachen will, sondern auch stark von den sozialen Errungenschaften abhängt, die sich für die meisten sehr positiv auswirken. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden vielerorts die Sozialstaaten stark ausgebaut. Die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten beschneiden aber den Service Public immer mehr und mehr. Unter dem „den Gürtel enger Schnallen“ wird uns leider sehr erfolgreich verkauft, dass es einfach nicht so gut läuft und wir alle verzichten müssen. Das betrifft die Schulen, die Pflege, den öffentlichen Verkehr, die Sozialwerke, um nur die offensichtlichsten zu nennen. Dies korrespondiert mit einer Steuerpolitik, welche wenige sehr Reiche und Grossunternehmungen bevorzugt, während dem Grossteil der Menschen gesagt wird, es sei halt Krise. Dass es aber damit zusammenhängt, dass wir alle nichts für die Krise können, sondern es ein dem System inhärentes Phänomen ist und auch nicht zum letzten Mal passiert sein wird, wird dabei einfach vergessen. Wir finden, dass solche Angriffe auf unser Sozialsystem die Frauen* dreifach betreffen. Einerseits wie alle anderen Menschen als Nutzer*innen. Wenn Leistungen gekürzt werden, leiden wir alle. Zweitens sind viele bezahlte Carearbeiten teil des Service Public. Frauen* sind in diesen Sektoren (Pflege, Bildung, Soziales) viel häufiger beschäftigt. Die Arbeitsbedingungen in diesen Sektoren werden durch mangelnde finanzielle Mittel und Privatisierungen immer mehr verschlechtert. Und schliesslich ist es ja nicht so, dass diese Aufgaben dann nicht mehr übernommen werden, dafür hängt die Gesellschaft zu stark von diesen „nicht produktiven Arbeiten“ ab. Vielmehr findet eine Verschiebung ins Private statt. Wie oben schon erwähnt, sind es aufgrund der Rollenverteilungen und der Erwartungen der Gesellschaft an die Frauen* viel öfter diese, die dann bspw. die pflegenden Aufgaben übernehmen, wenn jemand zu früh aus dem Spital entlassen werden muss, oder es sind die Grosseltern, welche die Kinder hüten, wenn die Eltern arbeiten müssen. Die AHV-Reform ist schlussendlich einfach eine Massnahme, die sich in diese Kürzungen einreiht und die sogar linke, soziale Menschen dazu bringt, sich dem „there is no alternative“ hinzugeben. Und wenn man dann den Blick auch nur ein wenig auf andere Ausgabenpunkte des Bundesbudgets, wie beispielsweise die Armee, lenkt, dann wird klar, dass dort scheinbar genügend Geld vorhanden ist. In den letzten zehn Jahren hat das Parlament der Armee Rüstungskäufe im Wert von 7.3 Milliarden Franken genehmigt. Kann es denn wirklich sein, dass die Aufrüstungen der Armee auch nur annähernd so viel wert sein können wie die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Würde der Menschen?
Zuletzt wollen wir uns noch dem oben schon kurz erwähnten Punkt zuwenden, dass wer Gleichstellung will, auch für ein gleich hohes Rentenalter sein soll. Wie schon gesagt, finden wir es sexistisch, bei den Punkten anzufangen, bei welchen die Frauen* etwas tun müssen, statt all jenen Punkten zuerst Beachtung zu schenken, bei welchen Frauen* systematisch und institutionell diskriminiert werden. Von Frauen* wird oft verlangt, dass sie sich zum Wohle aller „aufopfern“. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen*, ist ein perfektes Beispiel dafür. Allerdings sind wir in dieser Debatte über Arbeit, deren Wert und auch schlussendlich deren Sinn durchaus aufgeschlossen. Es wird immer wieder aufgezeigt, dass aufgrund des technischen Fortschritts unsere kumulierte Arbeitskraft gar nicht mehr von Nöten ist, um all das zu produzieren, was wir zum Leben brauchen. Die Menschen müssten viel weniger Lohnarbeit verrichten als es getan wird, man beachte nur die ganzen sinnlosen Jobs die es so gibt. Bestimmt jede*r kennt jemanden, die*der einen Beruf ausübt, von dem nicht verstanden wird, was es denn genau sein soll z.B. das Schaffen neuer künstlicher Bedürfnisse, das Beheben hochstilisierter Problemzonen…
Uns ist klar, dass die Altersvorsorge reformiert werden muss. Unsere utopische Vorstellung wäre also ein Rentenalter für alle von 60. Es ist eine Illusion, dass Menschen ohne Arbeit nicht arbeiten würden. Es gibt verschiedene Ansätze, wie Arbeitszeitverringerungen für alle durchaus finanzierbar wären und wir finden aus feministischer Perspektive diese Forderung auch darum so wichtig, weil „nicht-produktive“ Arbeiten so nicht als zweitklassig angesehen würden. Uns ist allerdings klar, dass dies sehr wohl nicht in den bestehenden kapitalistischen und patriarchalen Strukturen geschehen kann, sondern ein grundsätzliches Umdenken und eine Verschiebung von Wertvorstellungen und der ganzen Logik dahinter braucht. Gleichstellung und Sexismusbekämpfung haben also sehr wohl etwas mit der grundlegenden Debatte über die Frage zu tun wie wir unsere Arbeit und unsere Leben gestalten wollen, und wer die Deutungshoheit darüber hat, was als „Arbeit, von der man dann mal pensioniert werden kann“ gilt, und eben auch was nicht!